Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in 7 Schritten
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
Die Gefährdungsbeurteilung beginnt mit der systematischen Erfassung und Zusammenfassung aller relevanten Arbeitsbereiche und Tätigkeiten im Unternehmen. Dabei werden ähnliche oder deckungsgleiche Tätigkeitsbeschreibungen zu Einheiten oder Gruppen zusammengefasst, um eine tätigkeitsbezogene und vor allem gefährdungsorientierte Analysestruktur zu schaffen.
- Gefährdungen ermitteln
Im nächsten Schritt werden mögliche Gefährdungen ermittelt. Dazu werden zunächst alle relevanten Dokumente gesichtet, um Informationen zu potenziellen Gefährdungen zu gewinnen, beispielsweise durch die Auswertung von Unterlagen über Krankheitsstände.
- Gefährdungen beurteilen
Die Beurteilung der Gefährdungen erfolgt auf Basis der sofort verfügbaren und aussagekräftigen Auswertungen und Analysen. Hierbei können die erhobenen Daten mit festgelegten Schwellenwerten verglichen werden, eine Beurteilung mithilfe empirischer Vergleichswerte oder branchenspezifischer Kennzahlen erfolgen.
- Maßnahmen festlegen
Aus den festgestellten Gefährdungen werden anschließend erforderliche Maßnahmen abgeleitet. Die Dokumentation aller Maßnahmen ist dabei von zentraler Bedeutung. Es werden konkrete Empfehlungen zur Identifikation und Umsetzung individueller, auf das Unternehmen zugeschnittener Maßnahmen gegeben.
- Maßnahmen durchführen
Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt zeitnah und geordnet, wobei die Umsetzung entsprechend ihrer Dringlichkeit schrittweise realisiert wird. Die Mitarbeiter werden aktiv in die Definition der Ziele und die Umsetzung der Maßnahmen einbezogen. Zudem werden Fristen, Termine und Verantwortlichkeiten klar dokumentiert.
- Wirksamkeit überprüfen
Im Anschluss wird die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen überprüft. Dabei wird kontrolliert, ob alle Termine fristgerecht eingehalten wurden und die Umsetzung erfolgreich war. Die Überprüfung der Wirksamkeit kann auf verschiedene Arten erfolgen: durch Befragung der Beschäftigten in einem Workshop oder durch eine objektive Einschätzung zur Wirksamkeit. Sollte die Gefährdung nicht beseitigt worden sein oder eine neue Belastungssituation entstanden sein, müssen die vorangegangenen Schritte erneut durchlaufen werden.
- Gefährdungsbeurteilung fortschreiben
Abschließend wird die Gefährdungsbeurteilung fortgeschrieben. Es erfolgt eine regelmäßige Kontrolle, ob die Maßnahmen und die Beurteilung weiterhin aktuell sind. Eine gute Beobachtung ist notwendig, um Anzeichen für eine neuerliche Kontrolle zu erkennen.